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News-Archiv | Artikel vom 18.05.2022

7 Fragen zu Long-Covid und Ihrem Versicherungsschutz

Mittlerweile ist über ein Viertel der Bevölkerung von einer Covid-19-Infektion betroffen (gewesen). Rund 23 Millionen Infektionen zählte das Robert-Koch-Institut Mitte April. Dank mehrfacher Impfungen sind die Verläufe meist mild. Dennoch können sich Folgen einer Erkrankung auch erst später zeigen (Long-Covid), wodurch einige Versicherungsfragen betroffen sind.

Wann spricht man von Long-Covid?
Von Long-Covid wird gesprochen, wenn die Symptome mehr als vier Wochen nach Infektion oder Erkrankung anhalten. Daneben wird vom „Post-COVID-19-Syndrom gesprochen, wenn Symptome länger als 12 Wochen bestehen oder neue Symptome und Gesundheitsschäden auftreten, die anderweitig nicht erklärt werden können.

Was sind Anzeichen für Long-Covid?
Die Symptome sind vielfältig. Am häufigsten treten Atemnot, Druckgefühl im Brustkorb und chronische Müdigkeit, Antriebslosigkeit und Erschöpfung auf. Auch psychische Erkrankungen (Depressionen, Angststörungen) können auf Long-Covid hinweisen.

Zahlt die Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) bei Long-Covid?
Die Spätfolgen, seien sie psychisch oder körperlich, können dazu führen, dass Betroffene ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können. Versicherer bewerten Covid als Erkrankung wie jede andere. Entsprechend zahlt die BU, sofern die Definition (wenn der Beruf nur noch zu höchstens 50 Prozent ausgeübt werden kann) erfüllt ist.

Kann ich nach überstandener Covid-Erkrankung noch eine BU abschließen?
Wer an Corona erkrankt war und alles gut überstanden hat, muss in der Regel nicht mit besonderen Auswirkungen auf die Möglichkeit, zukünftig einen BU-Vertrag abschließen zu können, rechnen. Wichtig ist, ob zum Zeitpunkt des Antrages bereits erkennbare Spätfolgen festzustellen sind. Dann könnte der Versicherer genauer prüfen, ob zum Beispiel ein Risikozuschlag nötig ist. Hier können in einer Beratung dann aber auch Alternativen zur Absicherung der Arbeitskraft geprüft werden.

Muss man die Corona-Erkrankung beim BU-Antrag angeben?
Unbedingt. Die Gesundheitsfragen sind immer wahrheitsgemäß zu beantworten, um im späteren Leistungsfall keine Probleme zu bekommen. Wird im Antrag nach allgemeinen Infektionen oder nach Erkrankungen der Atmungsorgane gefragt, sollte eine Corona-Erkrankung auch angegeben werden.

Wird man wegen Long-Covid krankgeschrieben?
Das obliegt dem Hausarzt. Ist sein Patient nach Untersuchung nicht arbeitsfähig, so kann er auch bei Spätfolgen einer Corona-Infektion krankgeschrieben werden. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Behandlung, sofern die Therapiemethoden vom gesetzlichen Leistungskatalog abgedeckt sind.

Bekomme ich bei Long-Covid Geld von der Krankenkasse?
Da Long-Covid als normale Krankheit von den Krankenkassen bewertet wird, besteht auch Anspruch auf Krankengeld. Nach der Lohnfortzahlung bei Angestellten (6 Wochen) zahlt dann die Krankenkasse für maximal 72 Wochen ein Krankengeld. Hier entsteht jedoch eine Einkommenslücke, da das Krankengeld höchstens 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts beträgt.




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