Die Risikolebensversicherung ist eine "abgekürzte" Todesfallversicherung, die nur fällig wird, wenn die versicherte Person während der Vertragsdauer stirbt. Die Beträge der Risikolebensversicherung sind bis zum Tod der versicherten Person, spätestens zum Ablauf der Versicherung zu entrichten. Die versicherte Todesfallsumme wird an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Der Beitrag der Risikolebensversicherung ist abhängig vom Alter, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand der versicherten Person zum Versicherungsbeginn, sowie von der Versicherungssumme und der Laufzeit der Versicherung.
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